Waffenantrag

28.08.2020 0 Kommentare

Anleitung, bitte die einzelnen Positionen berücksichtigen!
Die fett hervorgehobenen Texte sind Linkverbindungen!

Ablauf Waffenantrag:
Bitte beachten: die fett hervorgehobenen Texte sind Linkverbindungen!
 

1. Antrag mit dem Vorstand absprechen. (bevor Geld an den HSV überwiesen wird)
    Aufbewahrung von Waffen / Munition.

2. Informationsseite HSV-WBK des HSV aufmerksam durchlesen!
 
3. Antrag des HSV laden..

4. Antrag gem. diesen Beispielen ausfüllen.  Grüne WBK (Waffenbesitzkarte) // Gelbe WBK (Waffenbesitzkarte für Sportschützen)
Hier finden sich die Disziplinen/ Nr.  Typenbezeichnungen Waffen & Munition.
 
5. Ab der dritten Kurzwaffe sind zusätzlich diese Formulare, Formular1   Formular2  erforderlich. Eine dritte Waffe wird nur bei
    einer Teilnahme an Rundenwettkämpfen und Meisterschaften seitens des Vorstandes und des HSV unterschrieben.

6. Antrag für die Waffenbehörde laden. Aktuell wird das Formular des Ordnungsamtes Frankfurt angeboten. Mitglieder mit anderen Wohnorten wenden sich an ihre zuständige Behörde.

7. Diesen Antrag gem. dem Beispiel ausfüllen. An seine Waffenbehörde senden.
 
8. Den HSV Antrag dem Vorsitzenden zur weiteren Bearbeitung übergeben. Antrag nicht klammern
Dem Antrag müssen beigelegt sein:     
A. Bescheinigung der Überweisung an den HSV.      
B. Kopien aller vorhandenen Waffenbesitzkarten.        
C.  1.60 € Porto.
D. Die Daten für den Schießnachweis liegen dem Vorstand vor, und werden von diesem bestätigt

9. Dieses Merkblatt / Aktiv? lesen und danach handeln!
 
10. Bei dem Kauf einer GK Pistole berücksichtigen:
     1. Bei einem Neupreis von 500-800 € ist keine sportfähige GK Waffe zu erwarten!
     2. Lauflänge: bevorzugt 6 Zoll
     3. Auf einen trockenen“ Abzug achten!     
    4. Das Abzugsgewicht sollte sich in Richtung 1000gr bewegen! Nicht 2000gr oder mehr!
     5. Ein „Triggerstop“ sollte vorhanden sein!
     6. Verstellbare Kimme! Höhe - Seite!
     7. Kein „Leuchtkorn“ oder ähnliches.     
     8. Falls etwas unklar ist, den Vorstand ansprechen!

11. Munitionserwerb .357/.38
Ist man im Besitz oder beantragt eine Kurzwaffe Kaliber .357Mag. hat man die Möglichkeit
auch Munitionsberechtigung  für das Kaliber .38 Special auf Antrag zu erhalten.
1-Dazu einen Bedürfnisantrag an den HSV mit dem Vermerk: Nur Munitionsberechtigung. / und dem Kaliber stellen. (kostenlos)
2-Einen Antrag der Waffenbehörde ausfüllen und das Kreuz bei „Munitionserwerb“
machen, sowie das Kaliber eintragen.
Siehe WaffVwV § 10.10.

12. Bei einem Antrag auf eine Flinte beachten:
      1. Bitte als Kaliber 12/70 eintragen.

Autor: DW